Rechtsfragen

Mit dem Aufwuchs der Organisation The Friendship Force und Verteilung von 370 Clubs auf allen Kontinenten waren organisatorische und rechtliche Fragen zu lösen. Diese umfaßten Besonderheiten nationaler Rechtssysteme, internationales Reiserecht und Versicherungserfordernisse.
Die deutschen Clubs sind nach deutschem Vereinsrecht verfaßt. Sie sind eingetragene Vereine mit einer dem Vereinszweck entsprechenden Satzung. Der Vorstand haftet umfänglich gemäß Vereinsrecht.
Unser Club Friendship Force Kiel ist ein solcher eingetragener Verein mit Zuerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Kiel. Grundsätzlich sind alle Clubs auf der Welt  selbständig.
Sie sind mit der Organisation Friendship Force International durch eine Rahmenvereinbarung verbunden, die über die Jahre entwickelt und fortgeschrieben worden ist.

Die Vereinbarung enthält Bestimmungen über:

  • die finanziellen Beiträge der Clubs zur Unterhaltung der Organisation,
  • die Repräsentanz der Kontinente und Länder im Vorstand der Organisation in Atlanta/USA sowie
  • jährliche Erneuerung der Bereitschaft, den Zielen und Regeln von Friendship Force zu folgen.


Auf diese Weise wird letztlich eine einheitliche Ausrichtung auf die Ziele von Friendship Force erreicht.
Die Interessen der deutschen Clubs werden jährlich in Deutschlandkonferenzen gebündelt und an das deutsche Mitglied im Vorstand herangetragen.
Verfahrensregeln für Berichte und Termine, für Austausche und das Zusammenwirken der Clubs mit der zentralen Verwaltung sind ebenfalls Themen solcher Konferenzen.

Wichtige Punkte in Rechtsfragen und Versicherungsfragen, die 2008 neu eingeführt worden sind:

  • Vorherige Mitgliedschaft in einem Club vor einem Austausch ist nicht erforderlich, solange die Ziele von Friendship Force anerkannt werden. Auf diese Weise sollen neue Mitglieder gewonnen werden
  • Die Clubs sollen vor einem Austausch über die physischen Erfordernisse aufklären. Viele Austausche sind verbunden mit einem - manchmal - anstrengendem Programm
  • Mit Aufwuchs von Friendship Force ist die Beschaffung von Visa in verstärktem Maße aufgetaucht. Wenn Visa erforderlich werden, sollen die Austauschleiter der beiden beteiligten Clubs frühzeitig eng zusammenarbeiten. In keinem Fall werden vor Erteilung eines Visums private Einladungen an potentielle Gäste erwartet und sollten nicht ausgesprochen werden. Damit ginge ein Gastgeber in Deutschland Verpflichtungen ein, die später zu Schwierigkeiten führen könnten.
  • Alle Teilnehmer an einem Austausch müssen vor Antritt der Reise Krankenversicherungen und Reiseversicherungen – gültig für den Aufenthaltsort – abgeschlossen haben und dies ausdrücklich bestätigen.

Friendship Force "Clubabend"

Clubabend FF Kiel am letzten Mittwoch im Monat (Ausnahme: Juli & Dezember)

Unser bewährter Clubabend ist seit Jahren ein wichtiger Teil unseres Klublebens. Wir treffen wir uns regelmäßig um 19.00 Uhr im

Restaurant Clubhaus Tannenberg

Projensdorfer Straße 251

24106 Kiel

http://www.clubhaus-tannenberg.de/