Mit dem Aufwuchs der Organisation The Friendship Force und Verteilung von 370 Clubs auf allen Kontinenten waren organisatorische und rechtliche Fragen zu lösen. Diese umfaßten Besonderheiten nationaler Rechtssysteme, internationales Reiserecht und Versicherungserfordernisse.
Die deutschen Clubs sind nach deutschem Vereinsrecht verfaßt. Sie sind eingetragene Vereine mit einer dem Vereinszweck entsprechenden Satzung. Der Vorstand haftet umfänglich gemäß Vereinsrecht.
Unser Club Friendship Force Kiel ist ein solcher eingetragener Verein mit Zuerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Kiel. Grundsätzlich sind alle Clubs auf der Welt selbständig.
Sie sind mit der Organisation Friendship Force International durch eine Rahmenvereinbarung verbunden, die über die Jahre entwickelt und fortgeschrieben worden ist.
Die Vereinbarung enthält Bestimmungen über:
Auf diese Weise wird letztlich eine einheitliche Ausrichtung auf die Ziele von Friendship Force erreicht.
Die Interessen der deutschen Clubs werden jährlich in Deutschlandkonferenzen gebündelt und an das deutsche Mitglied im Vorstand herangetragen.
Verfahrensregeln für Berichte und Termine, für Austausche und das Zusammenwirken der Clubs mit der zentralen Verwaltung sind ebenfalls Themen solcher Konferenzen.
Wichtige Punkte in Rechtsfragen und Versicherungsfragen, die 2008 neu eingeführt worden sind:
Clubabend FF Kiel am letzten Mittwoch im Monat (Ausnahme: Juli & Dezember)
Unser bewährter Clubabend ist seit Jahren ein wichtiger Teil unseres Klublebens. Wir treffen wir uns regelmäßig um 19.00 Uhr im
Restaurant Clubhaus Tannenberg
Projensdorfer Straße 251
24106 Kiel